Patienteninformation
Sie konnten sich auf unserer Homepage einen Überblick über die hier angebotenen Leistungen verschaffen.
Bisher sind wir in unserer (von wenigen Notfällen abgesehen) rein Terminbasierten Praxis sehr kulant mit kurzfristig abgesagten oder gar ohne Absage einfach nicht wahrgenommenen Terminen umgegangen.
PatientInnen, die aus dringenden gesundheitlichen oder familiären Gründen oder aus welchen Gründen auch immer ihren Termin nicht einhielten, haben wir in der Vergangenheit nie Ausfallhonorare in Rechnung gestellt.
In der öffentlichen Wahrnehmung wurden zuletzt von verschiedener Seite immer wieder lange Wartezeiten auf Facharzttermine beklagt. Wir erleben tatsächlich eine sehr hohe Nachfrage insbesondere nach Terminen in unserem Fachgebiet von notleidenden und dringend Behandlung suchenden PatientInnen.
Auf der anderen Seite nehmen wir seit mehreren Monaten in zunehmender Häufigkeit wahr, dass immer häufiger PatientInnen Termine verbindlich in unserer Praxis vereinbaren, diese dann entweder ohne Absage nicht wahrnehmen oder sehr kurzfristig aus unterschiedlichsten Gründen dann plötzlich absagen, so dass diese in unserer Praxis häufig auch zeitaufwendigen und ausführlichen Termine (Erstgespräche und Psychotherapie-Stunden meist mit fast einer Stunde veranschlagt) dann nicht einmal wegen der Kurzfristigkeit der Absage oder einfachem Nicht-Erscheinen anderen dringlich anfragenden PatientInnen zur Verfügung gestellt werden können.
Dieses Phänomen lässt sich zunehmend in allen Fachgebieten feststellen. Die Art und Weise des Umgangs damit ist sehr unterschiedlich.
Manche Arztpraxen, welche das Phänomen der nicht eingehaltenen Termine auch kennen, gehen dazu über, Termine mehrfach zu vergeben in der statistischen Annahme, dass mehr als ein Drittel ohnehin nicht kommt, was freilich zu Wartezeiten führt, wenn doch (zufällig) mal alle kommen.
Andere vergeben schon gar keine Termine mehr, halten aber dann die Termine auch beim Erstkontakt auf ein Mindestmaß von 10 Minuten begrenzt, was in meiner festen Überzeugung zumindest in meinem Fachgebiet kaum zu einem guten Behandlungsstandard führen kann.
Im Ergebnis ergeben sich auch durch die von PatientInnen nicht wahrgenommenen oder nur sehr kurzfristig abgesagten Termine deutlich längere Wartezeiten auf Facharzttermine für alle und vor allen diejenigen, die diese teils sehr dringend benötigen!
Ein weiterer Aspekt: Eine Arztpraxis ist auch kein Verein, der von Spenden lebt
Unserer Praxis entsteht durch verbindlich vereinbarte, aber nicht wahrgenommene oder sehr kurzfristig abgesagte Termine ein erheblicher finanzieller Schaden. Dies veranlasst uns entgegen bisheriger Gewohnheiten leider ab sofort, konsequent auf Ausfallhonorare für solche Fälle zu bestehen. In juristischer Hinsicht sind diese bereits länger schon möglich und wurden auch zuletzt auch in höheren gerichtlichen Instanzen so bestätigt (Stichwort: Annahmeverzug).
Die Krankenkassen kommen nur für Leistungen auf, die der Patient tatsächlich erhalten hat. Bei Terminausfällen – ganz gleich aus welchem Grund – zahlen die Kassen nichts.
Das bedeutet für uns: Kommt ein Patient nicht, bleiben Umsätze aus, von denen selbstverständlich auch wir Personal, Mieten und Energiebezug bezahlen müssen. Einnahmen, die auch zur Erhaltung der bisher vorgehaltenen Servicestruktur unserer Praxis erforderlich sind. Das alles bieten wir an, weil wir überzeugt davon sind, dass wir Ihnen damit ein gutes Behandlungsangebot machen. Dennoch sind diese (und viele andere) Dinge nicht kostenlos.
Persönlich bedaure ich diese Entwicklung und auch die daraus notwendig gewordenen Entscheidungen, welche jedoch zu Gunsten derjenigen getroffen wurden, welche eine Behandlung/Beratung in dieser Praxis wünschen und diese auch zu den vereinbarten Terminen wahrnehmen.
Dennoch gehe ich grundsätzlich davon aus, dass auch bei Ihrer guten Planung die Entrichtung von Ausfallentschädigungen für nicht abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine für Sie vermeidbar sein werden.
Wir wollen -von freilich immer zu versorgenden Notfällen abgesehen- dabei bleiben, für Sie ein verlässliches Terminangebot machen zu können.
Dies führt aber dazu, dass wir Ihnen Terminausfälle privat in Rechnung stellen, wenn die Terminabsage nicht mindestens 24 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin bei uns eingeht.
So haben wir ggf. die Möglichkeit, den Termin an andere Patienten weiterzugeben. Die Regelung zu den Ausfallhonoraren ist in unserer Patienteninformation/Behandlungsvereinbarung bereits enthalten, welche Sie künftig vor Bestätigung eines ersten Termins um Unterzeichnung gebeten werden.
Alle PatientInnen, welche das Internet oder Emails bedienen können, was in Übersicht der hier Anfragenden die weitaus größte Zahl ist, werden nach Ihrer telefonischen Terminabstimmung gebeten, das auf dieser Seite befindliche Formular mit Ihren vollständigen Daten an uns zu senden. Erst nach Eingang dieser Terminbestätigung können Sie von einer fixen Reservierung für Sie ausgehen.
Nach Übermittlung dieser von Ihnen unterzeichneten Vereinbarung (per Mail, oder auch per Postzugang, Fax oder DSVGO-konform per Medflex) gilt ihr Termin als bestätigt, wird ansonsten anderweitig vergeben.
Sollten Sie diese Vereinbarung nicht mehr zur Hand haben, fertigen wir Ihnen gerne bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis eine Kopie an.
Auszug aus der Behandlungsvereinbarung: Terminabsagen und -ausfälle Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten wir Sie, dies so früh wie möglich – mindestens jedoch 24 Werktagsstunden vorher – mitzuteilen (persönlich, telefonisch, per Mail, per Fax, schriftlich). Bei der Berechnung der Frist von 24 Stunden werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Absagen müssen am vorhergehenden Werktag dann spätestens um 11 Uhr hier eingehen.
Bei späteren Absagen berechnen wir Ihnen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit ein Ausfallhonorar, da der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Das Ausfallhonorar bemisst sich grundsätzlich nach dem geplanten Aufwand. Für eine Psychotherapiestunde wird mindestens CHF 150,00, für eine psychiatrische Sprechstunden mindestens CHF 70,00 veranschlagt. Diese Ausfallsrechnung nebst Porto ist dann umgehend nach Erhalt der Rechnung fällig.
Dabei kommt es – auch juristisch – nicht auf die Gründe Ihrer Verhinderung an. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben führt zum Behandlungsabbruch (Ausnahme: Notfall).
Regelungen zum Praxisablauf
Für einen reibungslosen Praxisablauf bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
• Denken Sie bei jedem Besuch in unserer Praxis an Ihre Krankenversicherungskarte. Bitte informieren Sie uns in jedem Fall umgehend bei einem Wechsel Ihrer Krankenversicherungen (besonders bei laufenden Psychotherapien wichtig)!
• Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Dazu können Sie uns während der telefonischen Sprechzeiten erreichen.
• Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen werktäglich mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sollte der Termin an einem Montag stattfinden, bitten wir den Termin am Freitag zuvor bis spätestens 11 Uhr abzusagen, damit evtl. der Termin noch anderen Patienten vergeben werden könnte. Ansonsten müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen. (Siehe Ausführungen oben)
Sprechstunde (Erstgespräch)
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
• Krankenversicherungskarte
• Befunde/(Entlassungs-)Berichte von anderen behandelnden Einrichtungen
Ihr Dr. med. Ulrich Bohnet